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Technische Normen und Regeln

Herausgegeben von in Rechtliches ·
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Technische Normen bzw. Regeln sind keine Rechtsnormen. Technische Normen „gelten" nicht kraft staatlicher Anordnung ohne Weiteres, sobald sie als Weißdruck erschienen sind und existieren. Technische Normen und Regeln stammen nicht wie Gesetze und Rechtsverordnungen vom Gesetzgeber und werden nicht im Gesetzblatt bekannt gemacht, sondern von privaten Vereinen wie z. B. DIN, VDE, VDS etc. erstellt.  
Diese privaten Vereine haben kein Anordnungsrecht, kein Hoheitsrecht gegenüber anderen Privatpersonen; ein solches hat kraft Verfassung allein der Gesetzgeber. Insofern gehen Rechtsnormen gegenüber technischen Normen im Geltungsrang immer vor.  
Das gilt auch für eine vertragliche Vereinbarung, weil auch diese eine gültige Rechtsgrundlage bildet Ob bestimmte technische Normen für die Ausführung eines Auftrags gelten, hängt im  
Werkvertragsrecht, also bei Bauaufträgen, in erster Linie davon ab, was die Parteien vereinbart haben. Haben sie für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten die Einhaltung bestimmter technischer Normen oder Regeln ausdrücklich vereinbart, dann sind diese einzuhalten. Will der
Auftraggeber die Einhaltung bestimmter technischer Regeln für die Ausführung des Auftrags vorgeben, muss der Unternehmer schon vor Abgabe eines Angebotes genau prüfen, ob das Ziel des Auftrags nach der erkennbaren Vorstellung des (potenziellen)Auftraggebers mit dieser Vorgabe tatsächlich erreichbar ist andernfalls ihn eine Hinweispflicht trifft.  
Solche Hinweise sind aus Beweisgründen mindestens per E-Mail („Textform") zu geben, klar und unmissverständlich zu formulieren und spätestens im oder mit dem Angebot abzugeben, das die Unausführbarkeit der Originalausschreibung berücksichtigen muss.  
Verlangt der Auftraggeber keine bestimmte Ausführung und/oder wird im Vertrag nichts zur Art der Ausführung oder zur Gestaltung des zu schaffenden (Bau-) Werks vereinbart und ist das insoweit Gewollte auch sonst nicht erkennbar, greift das Werkvertragsrecht auf „anerkannte Regeln der Technik" zurück, die dann zu beachten sind.


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