alle Jahre wieder kommt es zu Abstürzen von Personen von Dächern bei Wartungsarbeiten.
Lesen sie hier, wie sie sich und Ihre Kundschaft vor den Rechtsfolgen schützen können.
An vielen Wohnbauten werden heute standardmäßig Sicherungseinrichtungen zur Personensicherung auf den
Dächern eingebaut. Aber kaum jemand weiß, dass diese jährlich geprüft werden müssen.
Ist der Hausverwalter nicht selbst Eigentümer dieser Schutzausrüstung, so obliegt die Durchführung der
Sachkundigenprüfung dem Eigentümer des Gebäudes im Rahmen seiner allgemeinen gesetzlichen
Eine sachkundige Überprüfung ist im Regelfall mindestens einmal jährlich durchzuführen. Darüber hinaus ergibt sich bei besonderen Umständen eine kürzere Frist. Dies kann bei besonderen Witterungseinflüssen oder Beschädigungen der Fall sein.
Bei fest mit dem Bauwerk verbundenen Anschlageinrichtungen, die zudem absehbar in größeren Zeitabständen als ein Jahr benutzt werden, kann die Frist verlängert werden. Es muss nur sichergestellt sein, dass der Zeitraum vom
Zeitpunkt der letzten Sachkundigenprüfung bis zur Benutzung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Wir weisen auf diese gesetzliche Pflicht hin !
Gerne erstelle ich ihnen ein ein individuelles Angebot für ihre Dächer, bzw. die Ihrer Eigentümergemeinschaften.
Selbstverständlich erstelle ich auch Gutachten für Schäden an Dächern. ( z.B. Feuchteschäden, Dämmungen oder Spenglerarbeiten)